Der Vorstand der Kassenärtzlichen Vereinigung Westfalen-Lippe hat die Anerkennung unseres Praxisnetzes gem. § 87b) Abs. 4 SGB V mit Wirkung ab dem 25. September 2020 beschlossen.

Wir sind sehr glücklich, dieses so wichtige Ziel für die erfolgreiche Weiterentwicklung unseres Praxisnetzes nun erreicht zu haben. Allen, die zu diesem Erfolg beigetragen haben, möchten wir auch an dieser Stelle herzlich danken.

Mit dem Schwung dieser Anerkennung werden wir nun hochinteressante neue Projekte zur Optimierung der medizinischen Versorgung in unserer Region angehen. Wir freuen uns über jede Unterstützung!

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